Skip to content

Kontakt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für emodrom-Leistungen und emodrom-Events

1. Geltungsbereich, Begrifflichkeiten und Vertragsgegenstand

1.1. Wir, die emodrom event + services gmbh, Am Motodrom, 68766 Hockenheim, E-Mail: info@emodrom-eus.com, Tel.: +49 6205 2925 15, Fax: +49 6205 2925 15, Handelsregister: AG Mannheim HRB Nr. 422127, Steuer-Nr.: 4303905453 (nachfolgend:„emodrom“, „wir“, „uns“; weitere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie auch dem Impressum unserer Internetseite unter https://eus.emodrom-group.com/Impressum/ entnehmen), sind Anbieter bzw. Veranstalter von verschiedenen, auf dem Gelände des Hockenheimrings bzw. in dortigen Räumlichkeiten stattfindenden Events, Fahrveranstaltungen, sonstigen Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturangeboten (nachfolgend gemeinsam: „emodrom-Events“), einschließlich diverser damit im Zusammenhang stehender Angebote, Sach- und Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam: „emodrom-Leistungen“). Soweit Sie (nachfolgend: „Vertragspartner“, „Sie“, „Ihnen“) an emodrom-Eventsteilnehmen und/oder emodrom-Leistungen von Ihnen genutzt oder von uns (oder von uns beauftragten Dritten) bereitgestellt werden, gelten für die in diesem Zusammenhang entstehenden und bestehenden Vertragsver- hältnisse zwischen Ihnen und uns die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit nicht individuell abweichende Regelungen getroffen werden. Beim Betreten des Geländes des Hockenheimrings gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hockenheim-Ring GmbH (abrufbar unter https://www.hockenheimring.de/agb/).

1.2. Soweit in diesen AGB (oder anderweitig) nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.4. Bitte beachten Sie, dass diese AGB zugleich die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Ihren Rechten als Verbraucher nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und im elektronischen Geschäftsverkehr

2. emodrom-Events und emodrom-Leistungen; Handhabung der AGB; Vertragsschluss

2.1. Bei den von uns angebotenen emodrom-Events und emodrom-Leistungen handelt es sich insbesondere um:

a. Mobilitäts-/Fahrsicherheitstrainings (dazu unter Ziffer 3);

b. Benutzung der E-Kartbahn (dazu unter Ziffer 4);

c. Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und/oder Einrichtungen für Fremdveranstaltungen (dazu unter Ziffer 5)

d. Catering-Angebote (dazu unter Ziffer 6);

e. Nutzung der Grand Prix-Strecke für Fremdveranstaltungen (dazu unter Ziffer 7);

f. Teilnahme an Rennveranstaltungen (dazu unter Ziffer 8);

g. Veranstaltungen im auf dem Gelände des Porsche Experience Centers (dazu unter Ziffer 9).

2.2. Einzelheiten zum Leistungsumfang, den Nutzungsbedingungen und den sonstigen Modalitäten unserer Leistungserbringung hinsichtlich der in Ziffer 2.1 aufgeführten emodrom-Events und emodrom-Leistungen finden Sie in den entsprechenden besonderen Abschnitten dieser AGB, wie in Ziffer 2.1 angegeben. Für alle emodrom-Events und emodrom-Leistungen – gleichviel, ob in Ziffer 2.1 genannt oder nicht – gelten im Übrigen alle allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, die nicht als „Besondere Bestimmungen“ für spezifische Angebote gekennzeichnet sind; bei diesen allgemeinen Bestimmungen handelt es sich um die Ziffern 1, 2 und 9–16. Im Falle von etwaigen Widersprüchen gehen die „Besonderen Bestimmungen“ den allgemeinen Bestimmungen vor.

2.3. Wenn Sie an emodrom-Events teilnehmen und/oder emodrom-Leistungen nutzen möchten, müssen Sie hierfür eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unter Einbeziehung dieser AGB mit uns schließen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie sich bei uns für angebotene emodrom-Events anmelden oder emodrom-Leistungen buchen (per Telefon, E-Mail, Fax, online oder vor Ort bei uns) und wir Ihre Anmeldung bzw. Buchung bestätigen oder Sie dafür gültige Tickets erwerben. Alle Angebote von emodrom sind bis zu Ihrer Annahme freibleibend, sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Vertragspartner dar. Es ist möglich, verschiedene emodrom-Events und emodrom-Leistungen miteinander zu kombinieren.

2.4. Der Vertragsschluss zur Teilnahme an emodrom-Events und zur Nutzung von emodrom-Leistungen erfolgt in deutscher Sprache.

2.5. Sofern Sie emodrom-Events oder emodrom-Leistungen nicht für sich selbst, sondern für einen Dritten buchen, sind Sie verpflichtet, diesem Dritten alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, weiterzugeben.

2.6. Soweit dies für einzelne emodrom-Events und emodrom-Leistungen angeboten wird, können Sie diese über unsere Internetseite auf elektronischem Wege buchen oder bestellen (nachfolgend: „Online- Bestellung“). Wenn Sie eine Online-Bestellung vornehmen, erfolgt dies in den folgenden technischen Schritten:

a. Sie müssen auf unserer Internetseite das von Ihnen gewünschte emodrom-Event oder die emodrom-Leistung sowie weitere spezifische Leistungsmerkmale (z.B. gewünschtes Datum, Menge, Anzahl der Teilnehmer) auswählen.

b. Nach der Auswahl des emodrom-Events oder der emodrom-Leistung müssen Sie Ihrer Bestellung weitere persönliche Daten hinzufügen (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten), die wir benötigen, um Ihre Anfrage bearbeiten zukönnen.

c. Im nächsten Schritt müssen Sie die von Ihnen bevorzugte Zahlungsmethode auswählen. Als Zahlungsmethoden bieten wir an: SEPA-Überweisung,

d. Im letzten Schritt erhalten Sie einen Überblick über Ihre Bestellung und alle bis dahin erfassten Sie erhalten zudem einen Hinweis auf die geltenden AGB und Nutzungsbedingungen sowie die geltenden Datenschutzhinweise und ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für Verbraucher (dazu auch Ziffer 11).

e. Durch einen Klick auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ wird Ihre Online-Bestellung an uns rechtsverbindlich Ihre Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrags über die bestellten emodrom-Events oder emodrom-Leistungen dar. Sie haben die Möglichkeit, die Bestellung aufzurufen und bei sich zu speichern und auch auszudrucken.

f. Bei jedem der vorgenannten Schritte bis zur Absendung Ihrer Bestellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre jeweils gemachten Angaben einzusehen und zu korrigieren. Nutzen Sie dafür die Schaltfläche „Zusammenfassung“.

g. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie unverzüglich eine E-Mail, mit der der Zugang Ihrer Bestellung samt aller relevanter Angaben bestätigt wird. Diese Bestätigung ist ausdrücklich keine Annahme Ihres Angebotes zum Abschluss des Leistungsvertrags.

h. Wir prüfen sodann Ihre Online-Bestellung, insbesondere ob alle gemachten Angaben zutreffend und plausibel sind und ob wir das bestellte emodrom-Event oder die bestellte emodrom-Leistung wie gewünscht ausführen können. Sollte eine Bestellung abgelehnt werden müssen, werden Sie darüber unverzüglich informiert; ggf. bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet.

i. Nach erfolgreichem Durchlaufen dieser Prüfungen wird Ihnen eine Bestellbestätigung gesendet, mit der Ihr Angebot für die jeweilige Bestellung angenommen wird, wodurch der Leistungsvertrag zustande kommt; sie erhalten zudem einen erneuten Hinweis auf ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht. Die Annahme einer Bestellung erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen. Die Bestellbestätigung ist für Sie in Form der an Sie versendeten E-Mail verfügbar, bitte speichern Sie diese selbst ab. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gespeichert.

3. Besondere Bestimmungen für Mobilitäts-/Fahrsicherheitstrainings

3.1. Aktive und passive Teilnahme: An Mobilitäts-/Fahrsicherheitstrainings können Sie als Teilnehmer aktiv oder passiv oder als Begleitperson teilnehmen:

a. Aktive Teilnehmer nehmen als Fahrer teil. Zur aktiven Teilnahme sind nur solche Personen berechtigt, die zuvor angemeldet wurden und im Besitz einer Anmeldebestätigung sind, die Teilnahmegebühr entrichtet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sind. Sofern Sie mit einem fremden Fahrzeug teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters. Ggf. wird aktiven Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, Fahrzeuge von emodrom anzumieten und zu verwenden; bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.

3.2. Anzahlung: Im Falle von Firmen- oder Gruppenbuchungen ist für eine gebuchte Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages nach dem Vertragsschluss zu leisten. Sollte die Anzahlung nicht bis zum angegebenen Fälligkeitstag erfolgt sein, so entfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung abgerechnet.

3.3. Stornierung durch emodrom: Wir behalten uns bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben. Ferner behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben, wenn die Wetterverhältnisse die Durchführung nach Einschätzung des verantwortlichen Fahrtrainers nicht zulassen. Ferner können Veranstaltungen bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgrund von (einflussnehmenden) Großveranstaltungen auf dem Gelände des Hockenheimrings, insbesondere Veranstaltungen der Hockenheim-Ring GmbH, abgesagt oder verschoben werden; dabei ist unerheblich, ob der Termin der Großveranstaltung zum Zeitpunkt der Beginn der Buchungsmöglichkeit bereits bekannt war. Im Falle einer Stornierung durch emodrom entstehen keine Kosten für den Vertragspartner, gezahlte Rechnungsbeträge werden zurückerstattet.

3.4. Stornierung durch den Vertragspartner: Sofern Sie eine von Ihnen gebuchte Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung stornieren möchten, bedarf ein Stornierungsverlangen der Textform (z.B. Brief, E- Mail, Telefax). Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

a. Bei Einzelkunden:

      • Stornierung 0–7 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Rechnungsbetrags (dies gilt auch bei einem Nichterscheinen oder einem zu späten Erscheinen zur Veranstaltung).
      • Stornierung 8–14 Tage vor der Veranstaltung: 20% des Rechnungsbetrags.
      • Ein einmaliges kostenfreies Umbuchen ist möglich, sofern die Leistung „Stornoschutz“ bei der Veranstaltungsbuchung gewählt wurde.
      • Gutscheine können nur vom Käufer innerhalb der Gültigkeitsfrist storniert werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro erhoben.

b. Bei Firmen- und Gruppenbuchungen:

      • Stornierung 0–30 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Rechnungsbetrags (dies gilt auch bei einem Nichterscheinen oder einem zu späten Erscheinen zur Veranstaltung).
      • Stornierung 31–60 Tage vor der Veranstaltung: 80% des Rechnungsbetrags.
      • Stornierung 61–90 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Rechnungsbetrags.

Ihnen nach Ziffer 11 ggf. zustehende Widerrufsrechte bleiben vom Vorstehenden unberührt. Der Nachweis höherer oder niedriger Schäden oder ersparten Aufwendungen bleibt beiden Parteien vorbehalten.

3.5. Nutzungsregeln: Die Teilnahme am Mobilitäts-/Fahrsicherheitstraining ist nur bei Befolgung der folgenden Regeln gestattet:

a. Der Teilnehmer hat vor der Veranstaltung den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis durch Vorlage seines Führerscheins nachzuweisen. (nur bei Mobilitäts-/Fahrsicherheitstraining)

b. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Verwendung seines eigenen Fahrzeugs für eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollkaskoversicherung zu sorgen. Unsererseits besteht insoweit kein Versicherungsschutz. Auf Aufforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, uns einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen, anderenfalls ist eine Teilnahme nicht gestattet (es besteht die Möglichkeit, eine Tageskaskoversicherung vor Beginn der Veranstaltung abzuschließen; sprechen Sie uns hierzu gerne an).

c. Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere StVO und StVZO. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines eigenen Fahrzeugs selbst verantwortlich, eine Überprüfung durch uns findet nicht statt.

d. Es besteht Gurtanlegepflicht. Für die Teilnahme an Motorrad- und Rollertrainings ist das Tragen kompletter Schutzkleidung Voraussetzung.

e. Das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstiger berauschender Mittel ist strengstens untersagt.

f. Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Fahrtrainer jederzeit und unbedingt Folge zu leisten. Das Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Freigabe erfolgen.

g. Die Platz- und Betriebsordnung ist bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten.

h. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regeln oder Gefährdung von sich selbst, anderen Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

4. Besondere Bestimmungen für die Benutzung der E-Kartbahn

4.1. Leistungsumfang: Im Preis enthalten sind: Bereitstellung der E-Kartbahn, Zeitmessanlagen, technische Aufsicht, Helme, E-Karts; Sturmhauben werden separat berechnet. Alle sonstigen Leistungen (z.B. Catering, Raumanmietung) sind separat im Voraus zu buchen; hierfür gelten die jeweils anwendbaren besonderen Abschnitte in diesen AGB.

4.2. Stornierung durch emodrom: Wir behalten uns vor, eine gebuchte Veranstaltung abzusagen, wenn die Durchführung nicht möglich ist (z.B. wegen technischer Aspekte oder widrigen Witterungsverhältnissen wie Hagel, Nebel, Regen etc.). Kosten für den Vertragspartner entstehen in diesem Fall keine, gezahlte Rechnungsbeträge werden zurückerstattet. Besteht der Vertragspartner trotz Widrigkeiten jedoch auf die Durchführung der Veranstaltung (bis 30 Minuten nach geplantem Veranstaltungsbeginn, z.B. nach Regen) und muss die Veranstaltung vor dem geplanten Ende wegen widriger Witterung von uns abgebrochen werden, ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen. Die endgültige Entscheidung über eine Durchführung der Veranstaltung trifft stets emodrom.

4.3. Stornierung durch den Vertragspartner: Sofern Sie eine von Ihnen gebuchte Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung stornieren möchten, bedarf ein Stornierungsverlangen der Textform (z.B. Brief, E- Mail, Telefax). Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

a. Stornierung 0–7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Rechnungssumme (dies gilt auch bei einem Nichterscheinen oder einem zu späten Erscheinen zur Veranstaltung).

b. Stornierung 8–14 Tage vor der Veranstaltung: 75% der Rechnungssumme.

c. Stornierung 15–21 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Rechnungssumme.

d. Stornierung 21–28 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Rechnungssumme.

e. Stornierung mehr als 28 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos.

Ihnen nach Ziffer 11 ggf. zustehende Widerrufsrechte bleiben vom Vorstehenden unberührt. Der Nachweis höherer oder niedriger Schäden oder ersparten Aufwendungen bleibt beiden Parteien vorbehalten.

4.4. Nutzungsregeln: Die Benutzung der E-Kartbahn bzw. der E-Karts ist nur bei Befolgung der folgenden Regeln gestattet:

a. Das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstiger berauschender Mittel ist strengstens untersagt. Teilnehmer dürfen ferner unter keinen körperlichen Gebrechen leiden, die die Beherrschbarkeit des E-Karts einschränken, und nicht zu gesundheitlichen Risikogruppen gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen).

b.  Es darf nur in die vorgeschriebene Richtung gefahren werden.

c.  Die Mindestkörpergröße der Fahrer ist 1,45 Meter, das Mindestalter 14 Jahre.

d.  Es ist stets ein Sturzhelm zu tragen und dieser ist ordnungsgemäß zu verschließen.

e.  Lange Haare müssen durch ein Haarnetz oder ein ähnliches Hilfsmittel zusammengehalten werden.

f.  Es ist auf enganliegende Kleidung zu achten. Schals, Krawatten oder Gürtel sind zu befestigen oder abzulegen. Es dürfen keine losen Gegenstände mitgeführt werden.

g.  Den Flaggensignalen und den sonstigen Anweisungen unseres Personals ist jederzeit, unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

h.  Es ist rücksichtsvoll und achtsam zu fahren, die Geschwindigkeit ist den Bahnverhältnissen anzupassen und Kollisionen sind zu vermeiden.

i.  Das Verlassen des E-Karts während des Fahrbetriebs auf der Fahrbahn ist strengstens untersagt.

j.  Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung hat vor dem Beginn der Veranstaltung vor Ort eine Haftungsverzichts- und Freistellungserklärung zu unterschreiben.

k.  Wer gegen eine der vorstehenden Regeln verstößt, kann von unserem Personal von der Benutzung der E-Kartbahn ausgeschlossen werden; das Ticket entfällt entschädigungslos.

4.5. Speisen und Getränke: Das Catering-Angebot auf der Anlage der E-Kartbahn und dem gesamten Hockenheimring wird durch uns durchgeführt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen auf der E-Kartbahn ist daher nur in Ausnahmefällen und nur dann erlaubt, wenn zuvor eine entsprechende Absprache mit uns getroffen wurde; in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten erhoben („Korkgeld“).

4.6. Risiken und Haftung: Das Betreten und die Benutzung der E-Kartbahn die Teilnahme an dortigen Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr; Kartfahren birgt stets Unfall- und Verletzungsgefahren. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei der Benutzung der E-Kartbahn bzw. der E-Karts entstehen, soweit diese Schäden durch das eigene Verschulden oder Mitverschulden des Teilnehmers oder Dritter (z.B. anderer Teilnehmer) entstehen, insbesondere durch einen Verstoß gegen die Nutzungsregeln (siehe Ziffer 4.4). Dasselbe gilt für unfallbedingte Schäden oder solche, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren sowie für Verschmutzungen der Bekleidung. Vom Vorstehenden unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Ziffer 13.

5. Besondere Bestimmungen für Fremdveranstaltungen

5.1. Fremdveranstaltungen: Soweit Ihnen oder anderen Veranstaltern unsere Räumlichkeiten und/oder Einrichtungen als Mieter für eigene Zwecke gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, unterliegen derartige Fremdveranstaltungen den folgenden Bedingungen. Sofern (ggf. zusätzlich) die Grand Prix-Strecke des Hockenheimrings angemietet wird, beachten Sie bitte die Regelungen in Ziffer 7.

5.2. Mängel und Leistungsstörungen: Sie sind gehalten, sich bei Fremdveranstaltungen vom ordnungsgemäßen Zustand der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und/oder Einrichtungen zu überzeugen. Erkannte Mängel sind uns bzw. unseren anwesenden Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen und in Textform festzuhalten. Bei sonstigen eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie als Mieter verpflichtet, alles im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich einem unserer bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Sie können von dem Beauftragten eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung ihrer schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat der Beauftragte nicht.

5.3. Versicherung: Für Fremdveranstaltungen besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Sie sind verpflichtet, für die damit verbundenen Gefahren eine ausreichende Versicherung (insbesondere Veranstalterhaftpflichtversicherung) abzuschließen. Sie haben vor der Veranstaltung einen Nachweis für das Bestehen der maßgeblichen Versicherungen, insbesondere einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, zu erbringen, andernfalls sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen angemessenen Schadensersatz (bis maximal zum vollständigen Rechnungsbetrag) zu verlangen.

5.4. Anzahlung: Für Fremdveranstaltungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags nach dem Vertragsschluss zu leisten. Sollte die Anzahlung nicht bis zum angegebenen Fälligkeitstag erfolgt sein, so entfällt der Mietanspruch. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung abgerechnet.

5.5. Absage durch den Vertragspartner: Sofern Sie eine Fremdveranstaltung vor dem Beginn der Veranstaltung absagen möchten, bedarf eine Absage (Rücktritt vom Vertrag) der Textform (z.B. Brief, E- Mail, Telefax). Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

a.  Absage 0–30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Gebühren (dies gilt auch bei einem Nichterscheinen oder einem zu späten Erscheinen zur Veranstaltung).

b.  Absage 31–60 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Gebühren.

c.  Absage 61–90 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Gebühren.

Ihnen nach Ziffer 11 ggf. zustehende Widerrufsrechte bleiben vom Vorstehenden unberührt. Der Nachweis höherer oder niedriger Schäden oder ersparten Aufwendungen bleibt beiden Parteien vorbehalten.

5.6. Hospitality, Catering, Untervermietung: Jede Form von Hospitality, Catering und Untervermietung ist im Vorfeld der Fremdveranstaltung mit uns abzustimmen.

5.7.Haftung: Bei Fremdveranstaltungen gehen wir kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und sind frei von jeder Haftung aus diesen Geschäften. Sie stellen uns auch von allen Ansprüchen frei, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Fremdveranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung, gegen uns geltend machen; vom Vorstehenden unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Ziffer 13. Sie sind verantwortlich dafür, dass Veranstaltungsteilnehmer ggf. einzuhaltende Nutzungsregeln (z.B. für Mobilitäts-/Fahrsicherheitstrainings) einhalten. Von Ihnen oder Ihren Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sachschäden sind von Ihnen unverzüglich in enger Abstimmung mit uns zu beheben. Wir behalten uns vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und von Ihnen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn eine Behebung der Schäden nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

5.8. Kündigung: Jede Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).

6. Besondere Bestimmungen für Catering-Angebote

6.1. Catering-Angebote: Soweit Ihnen von uns für Ihre Veranstaltungen (z.B. für Fremdveranstaltungen nach Ziffer 5) Catering-Angebote in Form von Speisen und Getränken aufgrund einer entsprechenden Bestellung zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies gemäß den folgenden Bedingungen.

6.2. Teilnehmerzahl und weitere Informationen: Sie sind verpflichtet, uns gegenüber bei der Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer, die Speisenplanung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details müssen uns bis spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei kurzfristiger Bestellung sind die Informationen unverzüglich nach Annahme der Bestellung in Textform mitzuteilen. Spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung haben Sie uns über den genauen Ablauf der Veranstaltung zu unterrichten, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden. Über etwaige weitere Änderungen müssen Sie uns unverzüglich unterrichten.

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

6.3. Sortiment: Unser umfangreiches Sortiment für Catering-Leistungen ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Waren oder Produkte vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich emodrom einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Waren oder Produkte vor. Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir auf Ihren Wunsch verändern können.

6.4. Anzahlung: Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Bestätigung Ihrer Bestellung wird eine An- zahlung in Höhe von 80% der Rechnungssumme sofort fällig, die restlichen 20% sind unmittelbar nach der Veranstaltung fällig. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag separat vereinbart werden.

6.5. Rücktritt durch emodrom: Wir behalten uns das Recht vor, eine Bestellung nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragsdurchführung aus einem wichtigen Grund für uns unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn

a.  die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Ansehen von uns gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann oder

b.  die Erbringung der qualitativ vereinbarten Leistung oder die Sicherheit von emodrom gefährdet wird oder

c.  die vereinbarte Anzahlung trotz angemessener Nachfrist nicht termingerecht eingeht.

Kosten für den Vertragspartner entstehen in diesen Fällen keine, gezahlte Rechnungsbeträge werden – vorbehaltlich etwaiger bestehender Schadensersatzansprüche – zurückerstattet.

6.6. Stornierung durch den Vertragspartner: Sofern Sie eine Catering-Bestellung vor Beginn der Veranstaltung stornieren möchten (Rücktritt), bedarf ein Stornierungsverlangen der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

a.  Stornierung 0–3 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Rechnungssumme.

b.  Stornierung 4–7 Tage vor der Veranstaltung: 90% der Rechnungssumme.

c.  Stornierung mehr als 7 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Rechnungssumme.

Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Ihnen nach Ziffer 11 ggf. zustehende Widerrufsrechte bleiben vom Vorstehenden unberührt. Der Nachweis höherer oder niedriger Schäden oder ersparten Aufwendungen bleibt beiden Parteien vorbehalten.

6.7. Standzeit Buffet: Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, können Sie nach Absprache mit uns mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen. Wir übernehmen im Falle von Buffet-Lieferungen ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Buffets an den Vertragspartner für eine unsachgemäße Lagerung der Produkte durch den Vertragspartner keinerlei Haftung.

6.8. Transport, Gefahrtragung: Versenden wir die Bestellung nach einem anderen Ort als Ihren Firmensitz, so geht die Gefahr auf Sie über, sobald emodrom die bestellten Produkte dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten übergeben hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von emodrom, so geht die Gefahr über im Zeitpunkt der Übergabe am Bestimmungsort. Der Vertragspartner trägt die Transportkosten vom Firmensitz von emodrom bis zu dem Bestimmungsort.

Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Produkte mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir haften nicht für Schäden nach Ablieferung beim Vertragspartner durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.

6.9. Lieferung und Liefertermin: Die Lieferung der Bestellung erfolgt entsprechend der jeweils getroffenen Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Vertragspartner angegebene Lieferadresse; Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind bei der Bestellung mitzuteilen und eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Vertragspartner zu beschaffen. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwändige Gegebenheiten den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer angemessenen Mehraufwandspauschale vor.

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, es sei denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten (z.B. Verkehrsbeeinträchtigungen) oder durch höhere Gewalt (siehe Ziffer 9.6) gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird emodromvon den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Für unsere Haftung gilt Ziffer 13.

6.10. Übergabe: Die Übergabe der Bestellung erfolgt förmlich und unverzüglich nach Anlieferung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder bei der Übergabe gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe. Hat der Vertragspartner die Bestellung oder einen Teil von ihr ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

6.11. Gewährleistung: Bei berechtigten Mängelrügen steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Vertragspartner dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insoweit ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Vertragspartner durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel. Wir haften ferner nicht für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Vertragspartners selbst bzw. von Dritten, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

6.12. Haftung des Vertragspartners: Die Sorgfaltspflicht für überlassene Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückgabe dem Vertragspartner. Ggf. verlangen wir vom Vertragspartner den Abschluss geeigneter Versicherungen. Für Fehlmengen, Verlust und Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Vertragspartners an den verwendeten Gegenständen (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) von emodrom verursacht werden, gilt Ziffer 9.1. emodrom haftet keinesfalls für jegliche eingebrachten Gegenstände im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

7. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Grand Prix-Strecke für Fremdveranstaltun- gen

7.1. Soweit Vertragspartnern die Grand Prix-Strecke des Hockenheimrings einschließlich dortiger Freiflächen und Einrichtungen (nachfolgend gemeinsam: „Grand Prix-Strecke“) als Mieter für eigene Zwecke zur Durchführung von Fremdveranstaltungen aller Art (z.B. für Volksläufe, Fahrevents, VIP-Hospitality) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, unterliegt eine derartige Streckenanmietung den folgenden Bedingungen.

7.2. Nutzungsregeln: Der Vertragspartner verpflichtet sich bei der Nutzung der Grand Prix-Strecke zur Einhaltung der folgenden Nutzungsregeln im Hinblick auf die Streckenanmietung:

a.  Die Vermietung der Grand Prix-Strecke erfolgt ausschließlich zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung während der vereinbarten Mietzeit. Bei einer Anmietung der Rennstrecke werden dem Kunden mindestens neun Mietstunden pro Tag berechnet. Läuft die Veranstaltung über die vereinbarte Mietzeit hinaus, wird jede weitere angebrochene halbe Stunde berechnet. Unterbrechungen der Mietzeit (z.B. Mittagspause) werden nicht gutgeschrieben.

b.  Die Unter- oder Weitervermietung der Grand Prix-Strecke bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

c.  Bei Fahrevents ist der Vertragspartner verpflichtet, das Betriebsprogramm und die Schallschutzbestimmungen des Hockenheimrings einzuhalten. Bei der Anmietung muss eine verbindliche Schallklassifizierung vorgenommen werden. Die angegebenen Schallklassen und Veranstaltungszeiten sind einzuhalten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Bestimmungen, sind wir berechtigt, vom Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- EUR pro Veranstaltungstag zu verlangen.

d.  Vor Beginn und am Ende der Veranstaltung ist die angemietete Grand Prix-Strecke mit einem Beauftragten abzufahren (Kontrollfahrten). Zwischen diesen beiden Kontrollfahrten trägt der Vertragspartner die Verantwortung für die Vorkommnisse auf der Grand Prix-Strecke; unsere Haftung nach Ziffer 13 bleibt unberührt.

e.  Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass keine Unbefugten an den Start- und Zielbereich, den Boxenbereich und die Rennstrecke gelangen. An den Eingangstoren sind ausreichend Kontrollpersonen zu positionieren. Bezüglich weiterer Sicherheitsanforderungen gelten die Vorgaben in den Veranstaltungsbedingungen des Hockenheimring Baden-Württemberg; diese können bei Bedarf bei uns angefordert werden. Im Übrigen behalten wir und die Hockenheim-Ring GmbH uns vor, die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu kontrollieren und zu überwachen und auf Versäumnisse hinzuweisen.

f.  Teilnehmer an fahraktiven Programmen (Fahrevents) müssen sich äußerst diszipliniert verhalten und den Anweisungen unserer Beauftragten, Instruktoren und des Streckenpersonals jederzeit, unbedingt und unverzüglich Folge leisten. Um Gefährdungen anderer auszuschließen, besteht – je nach Veranstaltung – für alle Teilnehmer ein Überholverbot, soweit nicht ausdrücklich Anderes vom verantwortlichen Instruktor bekanntgegeben wird. Die Teilnehmer dürfen sich nur im ausdrücklich beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln ist strengstens untersagt.

g.  Teilnehmer an fahraktiven Programmen (Fahrevents) nehmen daran auf eigenes Risiko teil; vorbehaltlich unserer Haftung nach Ziffer 13 übernehmen wir keine Haftung für Schäden, soweit diese durch das eigene Verschulden oder Mitverschulden des Teilnehmers oder Dritter (z.B. anderer Teilnehmer) entstehen, insbesondere durch einen Verstoß gegen die Nutzungsregeln. Dasselbe gilt für unfallbedingte Schäden oder solche, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren.

h.  Die Selbstbeteiligung für Unfallschäden an den auf der Grand Prix-Strecke eingesetzten Fahrzeugen kann bis zu 2.000,- EUR pro Fahrzeug betragen. Für Unfallschäden an straßenzugelassenen Fahrzeugen beträgt die Selbstbeteiligung 850,- EUR. Bei besonderen Fahrzeugen wird auf eine höhere Selbstbeteiligung im Angebot bzw. Vertrag hingewiesen.

i.  Das Abhalten von Veranstaltungen auf der Grand Prix-Strecke, die im Wettbewerb zu Ver- anstaltungen von emodrom stehen (insbesondere Rennveranstaltungen), bedarf der vorherigen Genehmigung von emodrom in Textform.

j.  Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass Altöl nur in die vorgesehenen Altölbehälter geschüttet werden darf und dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h außerhalb der Rennstrecke nicht überschritten wird.

k.  Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des Hockenheimrings im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit emodrom nutzen.

l.  Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

m.  Der Vertragspartner hat die für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen, es sei denn, wir bieten die Beschaffung an. Dem Vertragspartner obliegt aber in jedem Fall die Einhaltung der Genehmigungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf der Grand Prix-Strecke.

n.  Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners auf der Grand Prix-Strecke; vorbehaltlich Ziffer 13 übernehmen wir keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung. Die Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände dürfen wir auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann für die Gegenstände für die Dauer des Verbleibs Raum- bzw. Standmiete berechnet werden.

o. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit emodrom abzustimmen. Für das Aufstellen, Aufhängen etc. von Werbematerial ist unsere vorherige Zustimmung in Textform erforderlich; in besonderen Fällen kann für die Darstellung eine Gebühr anfallen.

p.  Verpackungsmaterial (Kisten, Kunststoff, Kartons ), das im Zusammenhang mit der Streckenanmietung und der Veranstaltung anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Wird Verpackungsmaterial zurückgelassen, sind wir zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

q.  Die Benutzung des Luftraums über der Grand Prix-Strecke ist grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich in Einzelfällen und unter Einhaltung behördlicher Auflagen kann hierzu eine Zustimmung erteilt werden. Insbesondere ist zu beachten, dass der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts ohne bzw. mit Verbrennungsmotor jeglicher Gesamtmasse zum Zwecke der Erstellung von Luftbildaufnahmen immer der vorherigen Erteilung einer Aufstiegserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) bedarf und dass der Aufstieg von unbemannten Fluggeräten (Drohnen/Mikrokopter) bei Motorsportveranstaltungen gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement für den Automobil- und Motorradsport verboten ist.

r.  Eine Abtastung der Straßenoberfläche, unabhängig von der Messmethode und deren Auflösung, in Verbindung mit der virtuellen oder realen Rekonstruktion dieser Straßenoberfläche deren Profils, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die Zustimmung beinhaltet nicht das Recht zur Weitergabe dieser Daten an Dritte.

s.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, selbstständig und auf eigene Kosten eine Veranstalter- und Teilnehmerhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000,- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen. Eine etwaige Schadensabwicklung ist Sache des Vertragspartners.

7.3. Mängel und Leistungsstörungen: Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor der Nutzung der Grand Prix-Strecke von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Erkannte Mängel und Beanstandungen sind uns bzw. unseren anwesenden Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen und in Textform festzuhalten. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie als Mieter verpflichtet, alles im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich einem unserer bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Sie können von dem Beauftragten eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung ihrer schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat der Beauftragte nicht.

7.4.  Haftung des Vertragspartners: Die Sorgfaltspflicht für die angemieteten Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückgabe dem Vertragspartner. Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Regeln für alle Schäden an den Mietgegenständen, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder ihn selbst im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen. Ggf. verlangen wir vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten für möglicherweise entstehende Schäden (z.B. Kaution, Bürgschaft, Versicherung).

7.5. Anzahlung: Wir sind berechtigt, vor der Anmietung der Grand Prix-Strecke eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Anzahlung bei Fahrevents beträgt bei Ein-Tages-Veranstaltungen 5.000,- EUR, bei Zwei-Tages-Veranstaltungen 10.000,- EUR usw. (Beträge jeweils netto). Sofern nichts Anderes vereinbart wird, sind Anzahlungen mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu leisten. Nur bei fristgerechter Zahlung hat der Vertragspartner einen Anspruch auf die Überlassung der Grand Prix-Strecke. Für die Anzahlung wird keine Rechnung ausgestellt.

7.6. Rücktritt/Kündigung durch emodrom: Wir behalten uns das Recht vor, eine Streckenanmietung ganz oder teilweise abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn die Vertragsdurchführung aus einem wichtigen Grund für uns ganz bzw. teilweise unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn

a.  Anmietungen unter irreführenden oder falschen wesentlichen Angaben (z.B. zum Vertragspartner oder zu den Zwecken) vorgenommen werden;

b.  die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Ansehen von uns oder dem Hockenheimring gefährdet und/oder die Sicherheit von Mitarbeitern oder beteiligten Perso- nen nicht mehr gewährleistet werden kann;

c.  eine unberechtigte Unter- oder Weitervermietung der Grand Prix-Strecke erfolgt;

d. der Betrieb der Grand Prix-Strecke dies erfordert, z.B. aufgrund von (Um-) Baumaßnahmen, unvorhergesehenem verzögerten Auf-/Abbau von Großveranstaltungen dgl.;

e.  die vereinbarte Anzahlung trotz angemessener Nachfrist nicht termingerecht eingeht.

Kosten für den Vertragspartner entstehen in diesen Fällen keine, gezahlte Rechnungsbeträge werden – vorbehaltlich etwaiger bestehender Schadensersatzansprüche – zurückerstattet.

7.7. Stornierung durch den Vertragspartner: Sofern Sie eine Streckenanmietung vor Beginn einer Veranstaltung stornieren möchten (Rücktritt), bedarf ein Stornierungsverlangen der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Es fallen folgende Stornierungsgebühren an, sofern die stornierten Leistungen nicht ersatzweise für Dritteerbracht werden können:

a.  Für die Stornierung der Überlassung der Grand-Prix-Strecke:

      • Stornierung 0–21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100% des vertraglich vereinbarten Preises.
      • Stornierung 22–28 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50% des vertraglich vereinbarten Preises.
      • Stornierung mehr als 29 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25% des vertraglich vereinbarten Preises.

b.  Beim Kauf von VIP-Leistungspaketen ist eine Stornierung nicht ohne unsere Zustimmung möglich. Es können dannangemessene Stornierungsgebühren berechnet werden.

Ihnen nach Ziffer 11 ggf. zustehende Widerrufsrechte bleiben vom Vorstehenden unberührt. Der Nachweis höherer oder niedriger Schäden oder ersparten Aufwendungen bleibt beiden Parteien vorbehalten.

7.8. Stellplätze: Soweit Vertragspartnern ein Stellplatz auf dem Gelände des Hockenheimrings, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von emodrom besteht nicht; unsere Haftung für abgestellte Fahrzeuge bestimmt sich im Übrigen nach Ziffer 13.

7.9. Speisen und Getränke: Das Catering-Angebot auf dem gesamten Hockenheimring wird durch uns durchgeführt. Catering-Anfragen sind spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, spätere Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Das (ggf. zusätzliche) Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist daher nur in Ausnahmefällen und nur dann erlaubt, wenn zuvor eine entsprechende Absprache mit uns getroffen wurde; in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten erhoben („Korkgeld“).

7.10. Teilnehmerzahl: Sie sind verpflichtet, uns gegenüber bei der Buchung der Streckenanmietung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss uns bis spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Diese Teilnehmerzahl stellt zugleich die Mindestberechnungsgrundlage dar, ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen und die bestätigten Räume zutauschen, es sei denn, dass dies für den Vertragspartner unzumutbar ist.

7.11. Änderung der Veranstaltungszeit: Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und/oder Schlusszeiten der Veranstaltung undstimmen wir der Abweichung zu, können wir die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Vertragspartner abrechnen, es sei denn, wir haben die Verschiebung gemäß Ziffer 13 zu vertreten.

7.12. Technische Einrichtungen und Anschlüsse: Soweit wir für den Vertragspartner und auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei, soweit uns kein Mitverschulden trifft; unsere Haftung nachZiffer 13 bleibt unberührt.

Beabsichtigt der Vertragspartner, selbstständig elektrische Anlagen und Geräte (z.B. Telefon-, Telefax, Datenübertragungseinrichtungen) unter Benutzung des Stromnetzes der Grand Prix-Strecke zum Einsatz zu bringen, bedarf es dazu der vorherigen Zustimmung von uns in Textform. Wir sind berechtigt, vom Vertragspartner für die zum Einsatz vorgesehenen elektrischen Anlagen und Geräte entsprechende Eignungsnachweise und ggf. eine Anschlussgebühr zu verlangen. Soweit durch den Einsatz dieser elektrischen Anlagen und Geräte Störungen und/oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Grand Prix-Strecke entstehen, hat der Vertragspartner sämtliche hieraus resultierenden Schäden zu ersetzen, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind; für unsere Haftung gilt Ziffer 13.

8. Besondere Bestimmungen für die Teilnahme an Rennveranstaltungen

8.1.  Rennveranstaltungen: Werden von emodrom auf der Grand Prix-Strecke und dem Gelände des Hockenheimrings Motorsport-Rennen für und mit Rennteilnehmern organisiert und veranstaltet (nachfolgend gemeinsam:„Rennveranstaltungen“), gelten hierfür die folgenden Bedingungen.

8.2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an Rennveranstaltungen ist nur bei Befolgung der folgenden Regeln gestattet:

a.  Das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstiger berauschender Mittel ist strengstens untersagt. Teilnehmer dürfen ferner unter keinen körperlichen Gebrechen leiden, die die Beherrschbarkeit des Motorsportgeräts einschränken, und nicht zu gesundheitlichen Risikogruppen gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen); sie müssen ferner im Besitz einer gültigen Sportfahrerlizenz sein.

b.  Es ist auf eine angemessene Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zu achten, insbesondere ist stets ein Sturzhelm zu tragen und dieser ist ordnungsgemäß zu verschließen. Es dürfen keine gefährlichen (z.B. losen) Gegenstände getragen oder mitgeführt werden. Es ist auf enganliegende Kleidung zu achten.

c.  Den Flaggensignalen und den sonstigen Anweisungen unseres Personals ist jederzeit, unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

d.  Es ist nach Möglichkeit rücksichtsvoll und achtsam zu fahren, Kollisionen und Gefahrsituationen sind zu vermeiden. Es darf nur in die vorgeschriebene Richtung gefahren werden.

e.  Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung hat vor dem Beginn der Veranstaltung vor Ort eine Haftungsverzichts- und Freistellungserklärung zu unterschreiben.

f.  Es gelten die Regelungen der Betriebsordnung des Hockenheimrings Baden-Württemberg; diese kann bei Bedarf bei uns angefordert werden.

g.  Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regeln oder Gefährdung von sich selbst, anderen Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann der Teilnehmer von der Rennveranstaltung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

8.3. Risiken und Haftung: Die Teilnahme an Rennveranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr; Motorrennsport birgt stets Unfall- und Verletzungsgefahren. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen entstehen, soweit diese Schäden durch das eigene Verschulden oder Mitverschulden des Teilnehmers oder Dritter (z.B. anderer Teilnehmer) entstehen, insbesondere durch einen Verstoß gegen die Nutzungsregeln (siehe Ziffer 8.2). Dasselbe gilt für unfallbedingte Schäden oder solche, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren. Vom Vorstehenden unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Ziffer 13.

9. Allgemeines zur Leistungserbringung; Höhere Gewalt; Eigentum

9.1. Sämtliche von uns zur Durchführung von emodrom-Events oder emodrom-Leistungen bereitgestellten Materialien und Gegenstände, mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke, stehen und bleiben in unserem Eigentum. Sie sind unverzüglich an uns zurückzugeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl, wird der Verlust dem Vertragspartner zu Wiederbeschaffungspreisen zur Gänze in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

9.2. Von uns zur Verfügung gestellte Leistungen sind, soweit möglich, vom Vertragspartner zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich emodrom-Events und emodrom-Leistungen sind unserem Veranstaltungsleiter bzw. Ansprechpartner unverzüglich anzuzeigen, um den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung nicht zu gefährden. Sollten hinsichtlich der von uns angebotenen emodrom-Events oder emodrom-Leistungen sonstige Probleme oder Fragen auftreten, können Sie sich im Übrigeninnerhalb unserer Geschäftszeiten bei uns unter den hier angegebenen Kontaktdaten (siehe Ziffer 1) melden.

9.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, emodrom unverzüglich über alle Änderungen hinsichtlich der Teilnahme an emodrom-Events oder der Bereitstellung von emodrom-Leistungen zu informieren.

9.4. Werden auf Verlangen des Vertragspartners weitere als die ursprünglich vorgesehenen technischen oder sonstigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt und/oder zusätzliche Leistungen erbracht, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

9.5. Wir sind berechtigt, etwaige anfallende Stornierungsgebühren oder sonstige entstandene Forderungen gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen; im Übrigen werden geleistete Zahlungen im Falle einer Stornierung zurückerstattet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis freigestellt, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ihnen nach Ziffer 11 ggf. zustehende Widerrufsrechte bleiben vom Vorstehenden unberührt.

9.6. Wir werden von unserer Leistungspflicht hinsichtlich emodrom-Events und emodrom-Leistungen befreit, soweit wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen, trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt unabwendbaren Ereignissen dauerhaft gehindert werden (nachfolgend: „Höhere Gewalt“). Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Betriebsstörungen wie Streiks oder Aussperrungen, Krieg, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Dabei ist es gleichgültig, ob die höhere Gewalt den Vertragspartner oder emodrom betrifft. Im Falle höherer Gewalt können emodrom-Events von uns abgesagt oder vorzeitig beendet werden und es entfallen hieraus abgeleitete Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Vertragspartners. Soweit von emodrom bis zum Freiwerden von der Leistungspflicht Leistungen erbracht wurden oder dafür Kosten angefallen sind, sind diese vom Vertragspartner zu vergüten bzw. zu ersetzen.

10. Preise und Zahlungsmodalitäten

10.1. Für die Teilnahme an emodrom-Events und die Inanspruchnahme von emodrom-Leistungen gelten die in der Kommunikation zwischen Ihnen und uns genannten, ansonsten die aktuell gültigen Preise gemäß Preisliste. Genannte Kosten beruhen auf den Angaben des Vertragspartners oder sind aufgrund vergleichbarer Veranstaltungen geschätzt. Soweit nicht für bestimmte Leistungen Sonderregelungen (z.B. Pauschalen) vereinbart wurden, erfolgt die endgültige Abrechnung nach effektiv erbrachten Leistungen bzw. Verbrauch (z.B. Strom, Wasser, Müll). Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und ausschließlich etwaiger sonstiger Kosten (z.B. Versandkosten). emodrom ist zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Löhne und Kosten signifikant erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Leistung oder Lieferung bzw. Übergabe an den Vertragspartner mehr als vier Monate verstrichen sind.

10.2. Wird mit Ihnen eine Anzahlung vereinbart, ist diese spätestens bis zum 7. Tag vor dem Beginn des betreffenden emodrom-Events zu zahlen, sofern nichts Anderes vereinbart Im Übrigen sind von uns in Rechnung gestellte Zahlbeträge nach Erhalt der Rechnung oder der Buchungsbestätigung sofort und ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.

10.3. In Verbindung mit einem emodrom-Event oder einer emodrom-Leistung stehende, von emodrom an Dritte gezahlte Auslagen (z.B. Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften) sind zu ersetzen, soweit dies vertraglich vereinbart oder vom Vertragspartner genehmigt wurde.

10.4. Bei einem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere sind wir danach berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Im Verzugsfall sind wir ferner berechtigt, für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR zu verlangen.

10.5. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist Ihnen nur gestattet, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1. Sofern Sie Verbraucher (siehe Ziffer 3) sind und der Vertrag über die Teilnahme an emodrom-Events oder die Nutzung von emodrom-Leistungen außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Wege eines Fernabsatzvertrags geschlossen wurde (§ 312b BGB), haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder, beim Erwerb von Gutscheinen, ab dem Tag, an dem der Gutschein in Besitz genommen wurde. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (siehe Kontaktdaten unter Ziffer 1.1) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das beigefügte (verlinkte) Muster-Widerrufsformular verwendet werden, die Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.2. Wenn Sie einen Vertrag berechtigterweise widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.3. Haben Sie verlangt, dass eine von uns angebotene Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies ist im Regelfall etwa dann der Fall, wenn Sie einen bestimmten Termin buchen oder eine Reservierung vornehmen.

11.4. Das Widerrufsrecht nach dieser Ziffer 11 besteht jedoch nicht, soweit es sich um Verträge handelt, die die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betreffen, wenn der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g 2 Nr. 9 BGB).

12. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z.B. Fahrtrainer, Instruktoren), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir sind nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdveranstaltungen lediglich vermittelt werden und die als solche gekennzeichnet sind.

13. Haftung

13.1. Wir haften Ihnen gegenüber unbegrenzt für Schäden, (i) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (ii) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Ferner haften wir gemäß zwingender gesetzlicher Vorschriften (z.B. dem Produkthaftungsgesetz) und im Umfang von von uns ausdrücklich übernommenen Garantien.

13.2. Zudem haften wir – jedoch nur im Umfang des vorhersehbaren, in diesen Fällen typischerweise eintretenden Schadens – für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

13.3. Darüber hinaus ist unsere Haftung ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer.

14. Datenschutz

Wir sind berechtigt, zur Vertragsabwicklung mit Ihnen im Hinblick auf emodrom-Events und emodrom-Leistungen im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten von Ihnen zu verarbeiten. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungsvorgängen, den Zwecken und Ihren Rechten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen, die Ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gegeben werden und die Sie jederzeit bei uns anfordern oder auf unserer Internetseite unter https://emodrom- group.com/datenschutz/ abrufen können.

15. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

15.1.  Für den privaten Gebrauch ist Ihnen die Erstellung von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen während emodrom-Events gestattet. Sollten diese Aufnahmen jedoch kommerziell (z.B. werblich) oder journalistisch genutzt werden, bedarf die Anfertigung der vorherigen schriftlichen Genehmigung von uns und der emodrom marketing GmbH; eine solche Genehmigung darf nicht unbilligerweise verweigert werden. Kommerzielle Aufnahmen sind zudem spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin unter Bekanntgabe des Verwendungszwecks bei uns und der emodrom marketing GmbH anzumelden. Sollen die Aufnahmen für kommerzielle Zwecke eigens produziert und verwendet werden (z.B. für die Produktvermarktung), behalten wir uns und die emodrom marketing GmbH sich vor, die Nutzung nur nach vorheriger Sichtung und Freigabe des Materials und nur kostenpflichtig zu gestatten. Die zum Zeitpunkt der Aufnahmen aktuellen Namings, Werbeanlagen und Bezeichnungen von Gebäuden, Strecken und Streckenabschnitten des Hockenheimrings dürfen nachträglich nicht bearbeitet, verändert, entfernt oder mit neuen Darstellungen von Werbepartnern überdeckt werden. Das Einbringen neuer Werbepartner ist seitens der emodrom marketing GmbH zustimmungsbedürftig.

15.2. Sie räumen uns unentgeltlich sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt das Recht zur Verwertung der im Rahmen von emodrom-Events entstandenen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen ein, auf denen Sie abgebildet sind, für Werbezwecke ein. Wir sind berechtigt, diese Aufnahmen in Print-, Speicher- und Digitalmedien hierfür zu nutzen, insbesondere zu bearbeiten (z.B. durch Retusche oder Montagen). Davon ausgenommen sind solche Aufnahmen, die Sie selbst während Ihres Aufenthalts mit eigenen Apparaten für den privaten Gebrauch angefertigt haben.

15.3. Bitte beachten Sie, dass das Gelände des Hockenheimrings aus Sicherheitsgründen kameraüberwacht ist und ferner, dass im Zusammenhang mit emodrom-Events auf dem Freigelände (nicht in Räumlichkeiten) von dazu berechtigten Personen oder Stellen unter Wahrung des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechts Foto- und/oder Filmaufnahmen angefertigt werden können (z.B. vom Geschehen auf der Grand Prix-Strecke). Filmaufnahmen können live oder zeitversetzt öffentlich übertragen werden (z.B. in Social Media-Kanälen). Ferner können diese Aufnahme auch gespeichert und für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden. Einzelheiten zu den damit im Zusammenhang stehenden Datenverarbeitungen und Ihren Rechten entnehmen Sie bitte den für das jeweilige emodrom-Event geltenden Datenschutzhinweisen des Veranstalters bzw. unseren Datenschutzhinweisen (siehe Ziffer 14).

16. Schlussbestimmungen

16.1. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Schwetzingen, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand eingreift. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

16.2. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit emodrom-Events und emodrom-Leistungen kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Sofern der Vertragspartner Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschlang hat, gilt dies vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Auf- enthalt hat.

16.3. Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden Ihnen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Sind Sie mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, so können Sie bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Widerspricht der Vertragspartner nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen als von ihm genehmigt. Wir werden Sie mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

16.4. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie unter http://ec.eu-rona.eu/consumers/odr/. Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

16.5. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Soweit es sich bei der unwirksamen Bestimmung um eine wesentliche Vertragsbestimmunghandelt, verpflichten sich die Parteien, gemeinsam über eine wirksame Bestimmung zu verhandeln.

Kontakt

📞 +49 6205 2925-15

✉️ info@emodrom-group.com

📍Am Motodrom 13, 68766 Hockenheim